ROTT
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Die Hauptversammlung der BRAK hat am 17.09.2004 in Bamberg eine erste Bewertung des Diskussionsentwurfes eines Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) des BMJ vorgenommen und die Regelungen des RDG zum Teil begrüßt, teilweise Bedenken gegen sie geäußert und sie teilweise abgelehnt.
Abgelehnt werden von der BRAK u.a. die Definition der Nebenleistung bei der Annexrechtsberatung, da diese als zu unbestimmt und zu weitgehend eingeschätzt wird und die völlige Freigabe der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung, da in vielen Fällen eine Interessenkollision nicht ausgeschlossen werde kann.
Die Hauptversammlung der BRAK hat am 17.09.2004 in Bamberg eine erste Bewertung des Diskussionsentwurfes eines Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) des BMJ vorgenommen und die Regelungen des RDG zum Teil begrüßt, teilweise Bedenken gegen sie geäußert und sie teilweise abgelehnt.
Abgelehnt werden von der BRAK u.a. die Definition der Nebenleistung bei der Annexrechtsberatung, da diese als zu unbestimmt und zu weitgehend eingeschätzt wird und die völlige Freigabe der geschäftsmäßigen Testamentsvollstreckung, da in vielen Fällen eine Interessenkollision nicht ausgeschlossen werde kann.