Geschrieben von ROTT am 19.09.2004 um 19:31:
Rechtsdienstleistungsgesetz - AGT durch BMJ zur Stellungnahme aufgefordert
Nach dem bislang vorliegenden Entwurf des Rechtsdienstleistungsgesetzes soll die Testamentsvollstreckung die vollständig erlaubnisfreie Rechtsberatung ermöglichen. Die AGT wurde vom Bundesjustizministerium um ihre fachliche Stellungnahme gebeten. Sie wird derzeit vom Vorstand der AGT ausgearbeitet. Ihre Anregungen, die uns bis zum 10. November 2004 unter
rott@agt-ev.de vorliegen, wollen wir gerne berücksichtigen.
Den Entwurf des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes mit amtlicher Begründung finden Sie auf der Homepage der AGT unter der Rubrik"Aktuelles" vom 06.09.2004.