Die im Frühjahr 1997 gegründete Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. ist ein Zusammenschluss natürlicher und juristischer Personen, die das Amt des Testamentsvollstreckers ausüben oder sich berufsbedingt häufig mit Fragen der Testamentvollstreckung und Vermögenssorge beschäftigen. Sie ist die einzige interdisziplinäre Vereinigung von Vertretern der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe sowie von Privatpersonen mit besonderen Erfahrungen und Interessen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung in Deutschland.

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Zum Ende der Seite springen Rechtsdienstleistungsgesetz - AGT durch BMJ zur Stellungnahme aufgefordert
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ROTT
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Achtung Rechtsdienstleistungsgesetz - AGT durch BMJ zur Stellungnahme aufgefordert Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Nach dem bislang vorliegenden Entwurf des Rechtsdienstleistungsgesetzes soll die Testamentsvollstreckung die vollständig erlaubnisfreie Rechtsberatung ermöglichen. Die AGT wurde vom Bundesjustizministerium um ihre fachliche Stellungnahme gebeten. Sie wird derzeit vom Vorstand der AGT ausgearbeitet. Ihre Anregungen, die uns bis zum 10. November 2004 unter rott@agt-ev.de vorliegen, wollen wir gerne berücksichtigen.

Den Entwurf des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes mit amtlicher Begründung finden Sie auf der Homepage der AGT unter der Rubrik"Aktuelles" vom 06.09.2004.
19.09.2004 19:31 ROTT ist offline E-Mail an ROTT senden Homepage von ROTT Beiträge von ROTT suchen Nehmen Sie ROTT in Ihre Freundesliste auf
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